AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen zwischen Busse Computertechnik & Service GmbH und ihren Kunden.

1.2 Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich ihrer Geltung zu. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen

2.1 Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn ein aufgrund unseres Angebotes erteilter Auftrag schriftlich bestätigt wird.

2.2 Ein Angebot oder eine Bestellung des Kunden ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware, die Erbringung der Dienstleistung, durch Übersendung der Rechnung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zu Stande gekommen.

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Die Preise für Service-/und Dienstleistungen sind in unserer jeweils aktuellen Preisliste festgehalten. Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten unsere Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ab unserer Vertriebsstelle in Damme. Liefer- und Transportkosten werden zu Lasten des Kunden gesondert berechnet.

3.3 Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

3.4 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Person geleistet werden.

3.5 Rechnungen sind bei Lieferung oder Abholung ohne Abzug fällig.

3.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden fallen Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent-Punkten, bei Verbrauchern 5 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz an. Für jede Rücklastschrift werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet.

3.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir dazu berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.8 Seit dem 01.07.2011 sind in Deutschland gem. Steuervereinfachungsgesetz 2011, mit dem die EU-Richtlinie 2010/45/EU umgesetzt wurde, elektronische Rechnungen und klassische Papierrechnungen gleichgestellt. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen auch in einem elektronischen Format (z. B. PDF/Word) per E-Mail zugestellt werden können.

4. Lieferung

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigung, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben Liefertermine entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

4.3 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.

4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

4.5 Transport-und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen.

4.6 Soweit nicht anders vermerkt, liefert Busse Computertechnik & Service GmbH Waren grundsätzlich unter der Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Beabsichtigt der Kunde, bei Busse Computertechnik & Service GmbH bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbstständig einzuholen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der Waren vorher angibt.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

5.2 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Wir behalten uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware in einfacher, verlängerter und erweiterter Form bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bzw. bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag, vor. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der

jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung

der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

6. Besondere Bestimmungen für Wartungs-, Reparatur- und Service-leistungen

6.1 Führen wir Wartungs-, Reparatur- oder Serviceleistungen durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.2 Unsere Wartungs-, Reparatur- oder Servicetätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und Ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den jeweils gültigen Preislisten zu vergüten.

6.3 Der Kunde hat uns den Zutritt zu den für die Wartungs-, Reparatur- oder Serviceleistungen vorgesehenen und erforderlich gehaltenen Räumen zu gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend unseren Anweisungen, die für vorgenannte Arbeiten vorgesehenen Räumlichkeiten auf seine Kosten herzurichten.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, für Arbeiten im Rahmen einer Fernwartung die dafür erforderlichen Einrichtungen betriebsbereit zu erhalten und zu unterhalten.

6.5 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen

Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Wartungs-, Reparatur- oder Serviceauftrags nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart

wurde. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

6.6 Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlich notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

6.7 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00 € um nicht mehr als 15 % erhöhen.

6.8 Sämtliche Reparaturkosten sind sofort nach Abschluss der Reparatur bzw. Rücklieferung des Gerätes fällig und zahlbar.

7. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr wie folgt:

7.1 Ist der Kunde Verbraucher: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

7.3 Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der

Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend

gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

7.4 Wir sind grundsätzlich berechtigt, drei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen. Der Kunde hat zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, Minderung und/oder Schadensersatz verlangen.

7.5 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haben wir das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder einem Mangelbehebung stattfindet.

7.6 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Im Übrigen gilt Ziff. 13.

8. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Die Abwicklung einer Fremdgarantie durch uns bedarf eines gesonderten Dienstleistungsauftrags des Kunden, der kostenpflichtig ist.

9. Software

Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:

9.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an dem erworbenen Programm ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.

9.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren

Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.

9.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu.

9.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nichtlizenzierter Software aufweisen.

9.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.

9.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

9.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers oder im Wege der Downloadmöglichkeit. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Dies gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und

gesonderter Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gem. unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.

9.10 Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde dazu verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.

9.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dies kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache oder in elektronischer Form bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme

von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

10. Leistungs- und Funktionsumfang Hardware/Software

Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Hard- und Software bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

11. Abnahme

Ist nach Art des Auftrags eine Abnahme notwendig, gilt folgendes:

11.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereitsteht. Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.

11.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.

11.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.

11.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.

11.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

11.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

12. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Abtretungsverbot

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde Unternehmer, sind die Rechte des Kunden aus dem mit uns getätigten Geschäften ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.

13. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

13.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, in denen eine Pflicht verletzt wurde, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:

13.2 Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

13.4 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.5 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, zum Beispiel die unzureichende

Erbringung von Mitwirkungsleistungen (zum Beispiel auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).

13.6 Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu

überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet unserem Mitarbeiter dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

14.2 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

14.3 Vertragssprache ist Deutsch.

14.4 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

14.5 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist unser Sitz, sofern nicht das Gesetz zwingend andere Gerichtsstände eröffnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

14.6 Die Regelungen der Ziffer 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden mit Ausnahme von Ziffer 14.3 keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher ist.